BFSG 2025: Ist Ihre Website betroffen? Checkliste für Unternehmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht digitale Barrierefreiheit zur Pflicht. Wer betroffen ist, was zu tun ist und wie Sie WCAG 2.2 umsetzen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Seit Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das betrifft Websites, Online-Shops, Apps und digitale Dienste.
Das Ziel: Über 10 Millionen Menschen in Deutschland, die mit einer Behinderung oder Einschränkung leben, sollen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten haben. Für Unternehmen bedeutet das: Barrierefreiheit ist keine Kür mehr, sondern Pflicht — und ein Wettbewerbsvorteil.
Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Die wichtigsten betroffenen Bereiche:
Direkt betroffen
- Online-Shops und E-Commerce: Jeder Webshop, der Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft.
- Bankdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsterminals, Geldautomaten.
- Telekommunikation: Websites und Apps von Telefon- und Internetanbietern.
- E-Books und digitale Medien: Plattformen, die E-Books, Hörbücher oder digitale Publikationen vertreiben.
- Personenbeförderung: Buchungssysteme und Informationsdienste von Bahn, Bus, Flug.
- Ticketing-Systeme: Online-Ticketverkauf für Events, Kino, Theater.
Ausnahmen
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen.
- Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug fallen nicht unter das BFSG.
- Bestehende Produkte, die vor Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden, genießen Übergangsfristen — neue digitale Produkte und Dienstleistungen müssen sofort konform sein.
Die Grauzone
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt vom BFSG betroffen ist, gibt es gute Gründe, trotzdem barrierefrei zu werden:
- Öffentliche Ausschreibungen fordern zunehmend Barrierefreiheit.
- Abmahnrisiko: Verbraucherschutzverbände können bei Verstößen abmahnen.
- Google bevorzugt barrierefreie Websites im Ranking.
- 20 % mehr Reichweite: Sie erschließen eine Zielgruppe, die von Ihren Wettbewerbern ignoriert wird.
Was bedeutet WCAG 2.2?
Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in den Stufen A und AA verweist. Das ist der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit.
WCAG 2.2 definiert vier Grundprinzipien:
1. Wahrnehmbar
Alle Inhalte müssen so dargestellt werden, dass sie von jedem Nutzer wahrgenommen werden können — unabhängig davon, ob jemand sehen, hören oder fühlen kann.
In der Praxis:
- Bilder brauchen aussagekräftige Alternativtexte für Screenreader.
- Videos brauchen Untertitel.
- Texte müssen ausreichend Kontrast zum Hintergrund haben (mindestens 4,5:1).
- Die Website muss bis 200 % gezoomt werden können, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- Farbe allein darf nicht das einzige Mittel sein, Informationen zu vermitteln.
2. Bedienbar
Alle Funktionen müssen per Tastatur und mit verschiedenen Eingabemethoden bedienbar sein.
In der Praxis:
- Jede Funktion muss mit der Tastatur erreichbar sein (Tab, Enter, Escape).
- Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein.
- Navigation muss konsistent und vorhersehbar sein.
- Es dürfen keine Zeitlimits gelten, die Nutzer unter Druck setzen.
- Animationen müssen pausierbar sein (oder auf
prefers-reduced-motionreagieren).
3. Verständlich
Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein.
In der Praxis:
- Die Sprache der Seite muss im HTML deklariert sein (
lang="de"). - Formulare müssen klare Labels und hilfreiche Fehlermeldungen haben.
- Die Navigation muss auf allen Seiten konsistent sein.
- Eingabefehler müssen erkannt und beschrieben werden.
4. Robust
Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Technologien interpretiert zu werden — einschließlich Screenreadern und anderen Hilfstechnologien.
In der Praxis:
- Valides, semantisches HTML verwenden.
- ARIA-Attribute korrekt einsetzen (und nur dort, wo nötig).
- Dynamische Inhalte müssen für Screenreader ankündigt werden.
Checkliste: Ist Ihre Website BFSG-konform?
Nutzen Sie diese Checkliste als ersten Anhaltspunkt. Sie ersetzt kein professionelles Audit, gibt Ihnen aber einen schnellen Überblick.
Struktur und Navigation
- Die Seite hat eine logische Überschriftenhierarchie (H1 → H2 → H3).
- Es gibt einen Skip-Link zum Hauptinhalt.
- Die Navigation ist per Tastatur vollständig bedienbar.
- Der aktuelle Fokus ist immer sichtbar.
- Breadcrumbs oder eine klare Seitenstruktur sind vorhanden.
Inhalte und Medien
- Alle Bilder haben aussagekräftige
alt-Texte. - Dekorative Bilder haben ein leeres
alt="". - Videos haben Untertitel.
- Dokumente (PDF) sind barrierefrei aufbereitet.
- Links haben beschreibende Texte (nicht „hier klicken”).
Design und Kontraste
- Textkontrast beträgt mindestens 4,5:1 (normaler Text) bzw. 3:1 (großer Text).
- Die Seite ist bis 200 % zoom funktionsfähig.
- Farbe wird nicht als einziges Unterscheidungsmerkmal verwendet.
- Textabstände lassen sich ohne Funktionsverlust ändern.
- Touch-Targets sind mindestens 24×24 px groß.
Formulare und Interaktionen
- Alle Formularfelder haben verknüpfte Labels.
- Pflichtfelder sind deutlich gekennzeichnet.
- Fehlermeldungen beschreiben den Fehler konkret.
- Formulare sind per Tastatur bedienbar.
- Autocomplete-Attribute sind korrekt gesetzt.
Technische Grundlagen
-
lang="de"ist im<html>-Tag gesetzt. - Semantisches HTML wird verwendet (nicht nur
<div>). - ARIA-Attribute werden korrekt eingesetzt.
- Die Seite ist mit einem Screenreader navigierbar.
- Animationen reagieren auf
prefers-reduced-motion.
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG sieht verschiedene Konsequenzen vor:
- Marktüberwachungsbehörden können die Bereitstellung nicht konformer Produkte und Dienstleistungen untersagen.
- Bußgelder können verhängt werden.
- Verbraucherschutzverbände können abmahnen.
- Öffentliche Auftraggeber können Sie von Ausschreibungen ausschließen.
Die praktische Durchsetzung wird sich über die nächsten Jahre verschärfen. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite.
Was kostet Barrierefreiheit?
Die Kosten hängen vom aktuellen Zustand Ihrer Website und dem gewünschten Umfang ab. Grundsätzlich gilt: Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist deutlich günstiger, als sie nachträglich einzubauen. Nachrüsten betrifft oft die gesamte Seitenstruktur, Navigation und Formulare.
Jedes Projekt wird individuell kalkuliert. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
So machen Sie Ihre Website barrierefrei
Schritt 1: Audit
Lassen Sie den aktuellen Stand Ihrer Website professionell prüfen. Automatisierte Tools (wie unser eigenes NinjaScan.ai) decken etwa 30–40 % der Probleme auf. Ein manuelles Audit mit Screenreader-Tests und Tastaturbedienung findet den Rest.
Schritt 2: Priorisieren
Nicht alle Probleme haben die gleiche Schwere. Beginnen Sie mit den kritischen Barrieren — Dinge, die Nutzern den Zugang komplett verwehren (fehlende Alt-Texte, nicht bedienbare Navigation, Kontrastprobleme).
Schritt 3: Umsetzen
Arbeiten Sie die Punkte systematisch ab. Bei bestehenden Websites ist ein schrittweises Vorgehen sinnvoll. Bei einem Relaunch bauen Sie Barrierefreiheit von Anfang an ein.
Schritt 4: Testen
Testen Sie mit echten Hilfstechnologien: Screenreader (NVDA, VoiceOver), Tastatur-Only-Navigation, Zoom auf 200 %. Automatisierte Tests allein reichen nicht.
Schritt 5: Dokumentieren
Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website. Das BFSG fordert eine öffentlich zugängliche Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht — sie macht Ihre Website besser:
- Bessere Usability für alle: Klare Navigation, lesbare Texte und logische Strukturen helfen jedem Nutzer.
- Höhere Conversion-Rate: Wenn mehr Menschen Ihre Website nutzen können, steigen die Anfragen.
- Besseres Google-Ranking: Semantisches HTML, schnelle Ladezeiten und gute Struktur — alles, was Barrierefreiheit fordert, belohnt auch Google.
- Positive Signalwirkung: Sie zeigen, dass Ihr Unternehmen Verantwortung übernimmt.
Sie möchten wissen, ob Ihre Website BFSG-konform ist? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch — wir prüfen Ihre Website und zeigen Ihnen, was zu tun ist.
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