Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR bietet ihren Kunden als technologische High-End-Webagentur für den etablierten Mittelstand insbesondere Leistungen in der Entwicklung hochperformanter Web-Apps, maßgeschneiderter Software und barrierefreier Premium-Webseiten (nach WCAG 2.2 Standard) an. Zudem werden Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung, Hosting sowie Wartung und Pflege erbracht. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR und ihren Kunden.
1.3 Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR bleibt hierbei alleinige Vertragspartnerin des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Applikation/Webseite (z.B. Grafiken) je nach Absprache selbst verantwortlich und stellt diese der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR rechtzeitig zur Verfügung.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3. Software- und Webseitenerstellung mit Lasten- und Pflichtenheft
3.1 Gegenstand von Erstellungsverträgen zwischen der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für den Internetauftritt oder die Web-App erforderlichen Software unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Verträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR, die zur Erstellung erforderlichen Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte in irgendeiner Form rechtlich zu prüfen.
3.3 Projektbeginn: Mit der eigentlichen Entwicklung bzw. der technischen Umsetzung der Software oder Website wird erst begonnen, wenn die vereinbarte Vorkasse gemäß Ziffer 7.2 vollständig auf dem Firmenkonto der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR eingegangen ist.
3.4 Voraussetzung für die Tätigkeit der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten und/oder Systemumgebungen zeitnah zur Verfügung stellt.
3.5 Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Software bzw. Website bis zum vereinbarten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben, per E-Mail zu senden oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen.
3.6 Nach vollständiger Übergabe kann eine Testphase vereinbart werden. Der Kunde hat während der Testphase auftretende Fehler gegenüber der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR schriftlich anzuzeigen.
3.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – abweichend von § 634a Abs. 1 BGB – 12 Monate.
3.8 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.9 Nach Fertigstellung kann die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung verantwortlich.
3.10 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) öffentlich darzustellen.
4. Software- und Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden & Prototyping
4.1 Dieser Paragraph gilt für die Erstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern ausdrücklich die Erstellung unter Einschluss eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt die vorangegangene Ziffer.
4.2 Gegenstand der Verträge ist die Entwicklung von Software oder Webseiten unter Beachtung der Vorgaben des Kunden.
4.3 Hierzu stellt der Kunde bei der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR zunächst eine Anfrage mit einer Beschreibung der gewünschten Funktionen/Inhalte. Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR wird auf Grundlage der Kundenanfrage ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots kommt ein Vertrag zustande.
4.4 Projektbeginn: Die eigentliche Entwicklung bzw. Umsetzung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der Vorkasse gemäß Ziffer 7.2 auf dem Firmenkonto der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR.
4.5 Änderungen und Kundenwünsche: Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Leistungen oder Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, müssen gesondert vereinbart und gemäß dem aktuellen Stundensatz der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR oder einem neuen Festpreis-Angebot zusätzlich vergütet werden.
4.6 Sobald das Werk fertiggestellt wurde, wird die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR den Kunden zur Abnahme auffordern.
4.7 Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Bereitstellung notwendiger Daten nicht nach, kann die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
4.8 Einwilligung zur Webseiten-Analyse und Prototyp-Erstellung: Tritt ein potenzieller Kunde mit der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR in Kontakt (z. B. durch das Absenden eines Kontaktformulars auf unserer Webseite oder per E-Mail-Anfrage), willigt er automatisch ein, dass die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR die bestehende öffentliche Webseite des Kunden analysieren und auf dieser Basis einen ersten, kostenlosen Prototypen zu Anschauungs- und Akquisezwecken erstellen darf. Einer gesonderten schriftlichen oder mündlichen Bestätigung des Kunden für diesen initialen Erstellungsprozess bedarf es nicht.
4.9 Kostenlose Prototypen (Vorleistungen): Sofern die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR dem Kunden im Rahmen der Anbahnungsphase einen kostenlosen, klickbaren Prototypen zur Verfügung stellt, handelt es sich um eine freiwillige Vorleistung. Der Zugriff auf diesen Prototypen ist zeitlich auf maximal 72 Stunden begrenzt. Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR behält sich das Recht vor, diesen Zeitraum nach eigenem Ermessen jederzeit zu verkürzen oder den Zugriff vorzeitig zu beenden. Der Prototyp sowie alle darin enthaltenen gestalterischen und technischen Konzepte bleiben alleiniges Eigentum und Urheberrecht der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR. Dem Kunden werden durch die Bereitstellung keinerlei Nutzungs- oder Eigentumsrechte übertragen. Eine Vervielfältigung, die Weitergabe an andere Agenturen oder anderweitige Verwendung der im Prototyp enthaltenen Designelemente durch den Kunden oder Dritte ist ausdrücklich untersagt.
4.10 Kostenpflichtige Verlängerung des Prototyp-Zugriffs: Wünscht der Kunde nach Ablauf der in Ziffer 4.9 genannten Frist eine Verlängerung des Zugriffs auf den bereitgestellten Prototypen, ohne dass ein Vertrag über ein weiterführendes Projekt mit der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR zustande gekommen ist, so ist diese Verlängerung kostenpflichtig. Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR wird dem Kunden in diesem Fall vorab ein entsprechendes Angebot über die anfallenden Nutzungsgebühren unterbreiten. Erst nach Annahme dieses Angebots wird der Zugriff wiederhergestellt bzw. verlängert. Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch des Kunden auf eine solche Verlängerung besteht nicht.
5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten und Software
5.1 Nach Fertigstellung kann die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten.
5.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung.
5.3 Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden.
5.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite (z. B. Impressum oder Datenschutzerklärung).
6. Webhosting und Domainregistrierung
6.1 Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR bietet ihren Kunden auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ist berechtigt, Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen.
6.2 Sofern nichts anders vereinbart, übernimmt die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration.
6.3 Die Verfügbarkeit der von der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen.
6.5 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR in Anspruch, wird die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig.
7. Preise und Vergütung
7.1 Festpreis-Garantie: Um dem Kunden maximale Planungssicherheit zu bieten, erbringt die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ihre vertraglichen Entwicklungsleistungen in der Regel mit einer absoluten Festpreis-Garantie, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang.
7.2 Zahlungsbedingungen (Vorkasse): Soweit nicht anders vereinbart, ist für jedes Projekt eine Vorkasse in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR beginnt erst dann mit der eigentlichen Entwicklung bzw. der Projekterstellung, wenn diese Zahlung vollständig auf ihrem Firmenkonto eingegangen ist.
7.3 Sofern nicht anders geregelt, stellt die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR am Monatsende Entgelte für laufende Dienstleistungen (wie Wartung oder Hosting) in Rechnung. Im Falle eines Werkvertrags ist die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen.
7.4 Ein Skonto wird nicht gewährt.
7.5 Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ist berechtigt, Preise für Dauerschuldverhältnisse regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten steigen.
7.6 Die Website bzw. der vereinbarte Internetauftritt wird erst live geschaltet (öffentlich zugänglich gemacht), wenn die verbleibenden 50 % der vereinbarten Gesamtsumme vollständig auf dem Firmenkonto der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR eingegangen sind. Nach Eingang dieser Restzahlung kann die Live-Schaltung bis zu einer Woche in Anspruch nehmen, insbesondere soweit technische Einrichtungen (z. B. DNS, Hosting, Domain) oder Abstimmungen mit Drittanbietern erforderlich sind.
8. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt. Die Abnahmefrist wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung festgelegt.
9. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr.
10. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
11. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
11.1 Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder Quellcodes grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein.
11.2 Der Kunde erteilt der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich darzustellen.
11.3 Ferner ist die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR berechtigt, den Markennamen Warp Solutions mit Verlinkung im Footer und Impressum der von ihr erstellten Applikationen zu platzieren.
12. Vertraulichkeit
Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere digitale Daten, Layouts, Quellcodes, Zahlenmaterial und sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien streng vertraulich behandeln.
13. Haftung / Freistellung
13.1 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
13.2 Der Kunde stellt die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB geltend gemacht werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, vereinbaren die Parteien den Sitz der Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR (Quierschied) als Gerichtsstand.
14.3 Die Fabian Sattler und Daniel Wiesenhütter GbR ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern.
Stand: April 2026